MA-ES-R02032021S
Grundstück von 4.858 m2, auf dem sich ein Haus im andalusischen Stil aus den 70er Jahren befindet, das jedoch in 4 Grundstücke für 4 einzelne Villen unterteilt werden kann.
Es ist zulässig, mit einer Mindestfläche von 1.000 m2, einer Mindesttiefe von 25 Metern, einer Mindestfront von 25 Metern, einer maximalen Belegung von 25% und einer bebaubaren Fläche von 0,30 m2 / Boden, niedrig + neu zu verpacken 1 Bauwerk mit maximal 7 Metern, einem Abstand von 3 m (niedrig) bis 5 m Höhe, immer ein Einfamilienhaus und einem Zaun von 2,10 m Höhe.
3.500.000 €
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